Betreuung beginnt mit Unterstützung, nicht mit Bevormundung

Die Hauptpräsentation am Donnerstag kam von Iris Treuherz, Berufsbetreuerin und Nachlasspflegerin aus unserem Netzwerk. Ihr wichtigster Punkt: Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Sie wird nur eingerichtet, wenn andere Hilfen oder eine Vollmacht nicht reichen, das Gericht legt genau fest, in welchen Bereichen unterstützt wird, und die Wünsche der betreuten Person geben die Richtung vor. Bundesweit betrifft das rund 1,3 Millionen Menschen.

Im zweiten Teil ging es um die Nachlasspflegschaft. Sind die Erben unbekannt, sichert Iris im Auftrag des Nachlassgerichts Wohnung, Konten und Unterlagen, erfasst Vermögen und Schulden und ermittelt die Erben bis zur geordneten Übergabe. Wichtig für Unternehmer: Auch ein Gläubiger kann eine Nachlasspflegschaft beantragen, zum Beispiel wenn ein verstorbener Kunde noch offene Rechnungen hat und unklar ist, wer erbt. Ihr Leitsatz dazu: menschlich begleiten, professionell handeln.