Betreuung beginnt mit Unterstützung, nicht mit Bevormundung
Die Hauptpräsentation am Donnerstag kam von Iris Treuherz, Berufsbetreuerin und Nachlasspflegerin aus unserem Netzwerk. Ihr wichtigster Punkt: Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Sie wird nur eingerichtet, wenn andere Hilfen oder eine Vollmacht nicht reichen, das Gericht legt genau fest, in welchen Bereichen unterstützt wird, und die Wünsche der betreuten Person geben die ...







